Sehr geehrte(r) Patient(in),
für Sie – als Privatpatient – gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeuitische Leistungen. Auch als beihilfeberechtigter oder Post Beamten Versicherter können Sie in meiner KG-Praxis nur als Privatpatient behandelt werden. Das bedeutet, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung für KG-Leistungen individuell vereinbart werden kann.

Für die Wirksamkeit der Vereinbarung ist es ohne Belang in welche Höhe Sie einen Ersatzanspruch bei Ihrer Versicherung besitzen.
Sie müssen das vorher mit Ihrer Krankenkasse klären, welche Kosten für Heilmittel übernommen werden.

Wenn Krankenversicherungsunternehmen Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Physiotherapeuten.
Hier – in der Praxis – erhalten Sie die 30-min Therapie, dafür wird der 2,0 fache VDAK Satz (der 2,3 fache Satz wäre  möglich) berechnet.
Selbstverständlich können die Beihilfe Patienten nach deren Tarif abgerechnet werden, dann wird aber die Behandlungszeit auf 15-20 Minuten reduziert.